Vor dieser Saison wurde von den Gesellschaftern der Deutschen Eishockey Liga (DEL) beschlossen, ab den Play-Off-Halbfinal- und Finalspielen die Aufgaben des Videorichters vom Stand-By-Schiedsrichter wahrnehmen zu lassen. Für jedes Halbfinal- und Finalspiel wird zusätzlich zum Hauptschiedsrichter (HSR) und den Linienrichtern ein weiterer DEL-Schiedsrichter als Stand-By-Schiedsrichter eingeteilt, um eine eventuelle Verletzung des Hauptschiedsrichters während des Spiels kompensieren zu können.
Die Entscheidung, ob der Videobeweis genutzt wird, obliegt aber weiterhin ausschließlich dem Hauptschiedsrichter. Der Videobeweis ist dann ausschließlich durch den „video judge“, der gleichzeitig „Stand-by HSR“ ist, zu nutzen. Der „video judge“ teilt nach Auswertung des Videos die Entscheidung, ob Tor oder nicht Tor, dem HSR mit. Die Entscheidung ist für den HSR verbindlich.
Sollte aufgrund der Auswertung des Videos durch den „video judge“ eine Entscheidung nicht getroffen werden können (wenn z.B. der Puck nicht erkennbar ist oder die fragliche Handlung außerhalb des Kamerabereichs liegt), trifft der HSR die Entscheidung so, als ob kein Videobeweis vorhanden ist (eigene Wahrnehmung, Befragung von Linien- und Torrichter).
Sollte sich der HSR verletzen und der „stand-by HSR“ als Ersatz einspringen müssen, ist im Falle des Videobeweises kein „video judge“ mehr vorhanden. Die Auswertung und Entscheidung des Videobeweises obliegt dann dem „stand by HSR“, der als Ersatz eingesprungen ist.
Beim Videobeweis darf nur die Torentscheidung überprüft werden. Zusätzlich kann der Hauptschiedsrichter das Vorliegen von Torraumabseits gem. IIHF-Regel 470 und 471 überprüfen. Weitere Überprüfungen (z.B. Foulspiel) sind nicht zulässig.
Quelle: DEL.org
Gruß FA Met
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